Maschinen, Ausrüstungen und Anlagen in sogenannten "gefährlichen Industrieobjekten" (überwachungsbedürftige Anlagen) benötigen für den Einsatz in Russland eine Verwendungsgenehmigung (Einsatzgenehmigung). Sie unterliegen damit der Zulassungspflicht durch die staatliche Überwachungsbehörde ROSTECHNADSOR (RTN), vormals GOSGORTECHNADSOR Russland (GGTN).
Zu den überwachungsbedürftigen Erzeugnissen und Anlagen zählen u. a. :
Da die GOST R - Zertifizierung bzw. TR - Zertifizierung und die Ausreichung der Einsatzgenehmigung miteinander verbundene und sich voraussetzende Verfahren sind, bietet DIN GOST TÜV sowohl den Nachweis der Marktfähigkeit (GOST R - Zertifikat oder TR Zertifikat) als auch die Einholung der erforderlichen Einsatzgenehmigungen u.a. einschlägiger Zulassungen "aus einer Hand" an.