31. Juli 2010

Info Center

Unterliegt mein Produkt, das in die Russische Föderation exportiert werden soll, der Zertifizierungspflicht nach GOST R?

In den Listen der Normungsbehörde GOSSTANDART Russland und des Staatlichen Zollkomitees sind die Produkte aufgeführt, die der Zertifizierungspflicht unterliegen. Die Liste des Zollkomitees ist bei der Bundesstelle für Außenhandelsinformation in deutscher Übersetzung erhältlich.
Eine zuverlässige Information für Ihren konkreten Fall erhalten Sie bei unserer Kundenbetreuung.

Welche Unterlagen sind bei DIN GOST TÜV einzureichen?

Ziel der Zertifizierung ist es, die Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen in russischen Normen und Vorschriften nach­zuweisen.
Dieser Nachweis kann anhand von Prüfberichten akkreditierter Labors erbracht werden.
Bei Bedarf schicken wir Ihnen unsere Merkblätter mit einer Auflistung der erforderlichen Unterlagen zu. Weitergehende Informationen für Ihren konkreten Fall erhalten Sie bei unser Kundenbetreuung.

Welche Staaten der ehemaligen Sowjetunion und Osteuropas erkennen die GOST R - Zertifikate an?

Die Staaten der GUS erkennen GOST R - Zertifikate in der Regel an. Bei den Vertragsverhandlungen mit Partnern aus diesen Ländern sollten Sie daher diese Frage klären.
Die Ukraine sowie einige andere Länder der ehemaligen UdSSR betreiben eigene Zertifizierungssysteme. Ansprechpartner zu diesen und anderen Ländern Osteuropas vermittelt die Bfai.

Welche Bedeutung hat die freiwillige Zertifizierung im System GOST R ?

Für Erzeugnisse, die nicht der Zertifizierungspflicht nach GOST R unterliegen, besteht die Möglichkeit, ein freiwilliges GOST R - Zertifikat zu beantragen. Erfahrungsgemäß ist ein nationales GOST R - Konformitätszertifikat eine Unterstützung im behördlichen Zulassungsmanagement sowie beim Verkauf.
Für die freiwillige Zertifizierung ist zwischen Exporteur und russischem Importeur zu vereinbaren, welche Produkteigenschaften durch die Zertifizierung bestätigt werden sollen. Diese sind durch entsprechende Zeugnisse zu belegen.




Ist die Ausstellung einer "Negativ­bescheinigung" möglich ?

Wenn Produkte nicht der Zertifi­zierungspflicht nach GOST R unterliegen, kann das bei Bedarf bescheinigt werden.
Für Erzeugnisse, die bereits gebraucht („bereits in Betrieb befindlich") nach Russland eingeführt werden, kann unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen eine amtliche Bescheinigung von GOSSTANDART Russland für die russischen Zollbehörden eingeholt werden, mit der die Einfuhr dieser Erzeugnisse ohne GOST R - Zertifikat erfol­gen kann.
Einzelheiten dazu können mit unser Kundenbetreuung abgestimmt werden.

Wie ist in eiligen Fallen zu verfahren, z.B. wenn die Ware schon unterwegs ist oder im Zoll steht (ExpressVerfahren)?

In besonders eiligen Fällen gibt es im Interesse unserer Kunden die Möglichkeit, Vorgänge vorrangig zu bearbeiten. Bei Vollständigkeit der Unterlagen kann sich die Bearbeitungszeit auf wenige Tage verkürzen. Dieser Service ist mit einem Bear­beitungsaufschlag verbunden.

Was kostet die Zertifizierung ?

Die genauen Kosten hängen von der Anzahl der benötigten Zertifikate und vom Aufwand für den Konformitätsnachweis ab. Deshalb können wir diese erst nach Einschatzung des Zertifizierungsumfanges nennen. Dazu ist es notwendig, Einsicht in die Dokumentation zu nehmen.
Entsprechend unser Gebührenordnung setzen sich die Kosten für ein Zertifikat aus einer Grundgebühr und einer Bear­beitungsgebühr, die sich aus dem benötigten Zeitaufwand ergibt, zusammen.
Bitte setzen Sie sich mit unserer Kundenbetreuung in Verbindung.

 

Weiterführende Informationen zu praktischen Aspekten des Russland-Geschäftes finden Sie unter:



Unsere Leistungen in der Übersicht



GOST R -
Zertifizierung

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Hygiene-
bescheinigung

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Betriebs-
genehmigung

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Registrierung
von Medizinprodukten

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Brandschutz-
zertifizierung

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Zertifizierung,
Registrierung &
Zulassung

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Leistungen

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