31. Juli 2010

Hygienebescheinigung

Erzeugnisse "im Kontakt mit Menschen" müssen vor der Einfuhr bzw. spätestens vor dem Verkauf in Russland einer hygienischen Bewertung unterzogen werden. Als Nachweis ist den russischen Zollbehörden bei der Einfuhr nach Russland eine sanitär-epidemiologische Bescheinigung (Hygienebescheinigung) vorzulegen. Diese wird von dem Föderalen Dienst der staatlichen Überwachung im Bereich Verbraucherschutz (ROSPOTREBNADSOR) ausgestellt und bestätigt die Einhaltung der in Russland geltenden Hygienevorschriften (SanPin).

Die Vorlage einer Hygienebescheinigung wird seit Anfang 2005 grundsätzlich für alle Produkte gefordert, insbesondere für:

  • Lebensmittel und Lebensmittelzusätze
  • Textilien
  • Spielzeug
  • Möbel
  • Geschirr
  • Maschinen, technische Erzeugnisse und technologische Ausrüstungen im Kontakt mit Lebensmitteln, pharmazeutischen Erzeugnissen, Trink­wasser u.v.m.
  • Bürotechnik
  • Haushaltschemie
  • Kosmetika

Erzeugnisse, die von der Vorlage einer Hygienebescheinigung befreit sind, benötigen beim Export eine Negativbescheinigung des Föderalen Dienstes der staatlichen Überwachung im Bereich Verbraucherschutz. In Einzelfällen ist es zulässig, diese Bescheinigungen nach der Einfuhr – z.B. durch den Käufer und Nutzer der Erzeugnisse – einzuholen. In diesen Fällen kann ebenfalls eine amtliche Bescheinigung für die Befreiung von der Vorlage der Hygiene­bescheinigung zum Zeitpunkt der Entzollung beantragt werden, befreit jedoch nicht von der Pflicht, die Negativ­bescheinigung nachträglich einzuholen.

 

Im Auftrag des Kunden übernimmt DIN GOST TÜV die Einholung von den o. g. Bescheinigungen.



Unsere Leistungen in der Übersicht



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