31. Juli 2010

Betriebsgenehmigung

Maschinen, Ausrüstungen und Anlagen in sogenannten "gefährlichen Industrie­objekten" (überwachungsbedürftige Anlagen) benötigen für den Einsatz in Russland eine Betriebsgenehmigung. Sie unterliegen damit der Zulassungspflicht durch die staatliche Überwachungsbehörde ROSTECHNADSOR, vormals GOSGOR­TECHNADSOR Russland (GGTN).

Zu den überwachungsbedürftigen Erzeugnis-sen und Anlagen zählen u. a. :

  • Befeuerte und unbefeuerte Druck­behälter
  • Hebezeuge
  • Ausrüstungen der chemischen In­dustrie
  • Ausrüstungen für Erdöl- und Erd­gasförderung, -transport und -ver­arbeitung
  • Ausrüstungen für den Bergbau
  • Explosionsgeschütze Anlagen und Aus­rüstungen
  • Gasverbrauchseinrichtungen, Gasnetze
  • Mühlen

Da die GOST R - Zertifizierung und die Ausreichung der Betriebsgenehmigung miteinander verbundene und sich vor­aussetzende Verfahren sind, bietet DIN GOST TÜV sowohl den Nachweis der Marktfähigkeit (GOST R - Zertifikat) als auch die Einholung der erforderlichen Be­triebsgenehmigungen und einschlägigen Zulassungen "aus einer Hand" an.



Unsere Leistungen in der Übersicht



GOST R -
Zertifizierung

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Hygiene-
bescheinigung

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Betriebs-
genehmigung

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Registrierung
von Medizinprodukten

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Brandschutz-
zertifizierung

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Zertifizierung,
Registrierung &
Zulassung

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weitere
Leistungen

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