

Beim Export von Medizinprodukten in die Russische Föderation ist den Zollbehörden neben der GOST R - Zertifizierung auch eine Registrierung beim Föderalen Dienst des Gesundheitswesens, einer Behörde des russischen Ministeriums für Gesundheit und Soziale Entwicklung, nachzuweisen. Diese ist Voraussetzung für die Erstellung eines GOST R - Zertifikates für Medizinprodukte.
Der Registrierungsprozess beinhaltet die technischen Prüfung und klinische Erprobung des Medizinproduktes. Über den Umfang der durchzuführenden Prüfungen entscheidet der Föderale Dienst des Gesundheitswesens nach Prüfung der eingereichten Unterlagen.
DIN GOST TÜV übernimmt auf Antrag des Kunden die Vermittlung und Betreuung der Registrierung von Medizinprodukten einschließlich der eventuell erforderlichen technischen Prüfungen in vom russischen Ministerium für Gesundheit und Soziale Entwicklung benannten Prüfeinrichtungen.