

Registrierung von Herstellererklärungen
Für bestimmte Produkte besteht in Russland die Möglichkeit, deren Übereinstimmung mit den Pflichtanforderungen auf der Grundlage einer Herstellererklärung nachzuweisen.
In diesem Fall darf die Herstellererklärung nur von einer juristischen Person in Russland abgegeben werden und muss in einer Zertifizierungsstelle registriert werden, die für dieses Produkt im System GOST R akkreditiert ist. Zudem sind die betreffenden Produkte der Prüfung in einer GOST R akkreditierten Prüfeinrichtung zu unterziehen.
Die Registrierung der Herstellererklärung umfasst u.a. die Plausibilitätsprüfung der Prüfberichte, der technischen Dokumentation, der Herstellerunterlagen, von Qualitätsmanagement-Zertifikaten etc. und entspricht dem Niveau des Konformitätsnachweises durch GOST R - Zertifizierung.
Für Erzeugnisse, die im Akkreditierungsbereich von DIN GOST TÜV enthalten sind, kann die Herstellererklärung durch die Gesellschaft registriert werden.
Information
DIN GOST TÜV informiert über die in der Russischen Föderation geltenden gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich diese auf den Verbraucherschutz, die Sicherheit und den Umweltschutz beziehen.
Vermittlungstätigkeiten für russische Hersteller
Neben der Vermittlung von russischen Prüflaboratorien und Zertifizierungsstellen, die für die Durchführung der staatlich geforderten Konformitätsbewertungsverfahren zugelassen sind, vermittelt DIN GOST TÜV auch europäische Prüflaboratorien und Zertifizierungsstellen für Hersteller aus der Russischen Föderation.
Neben Russland betreuen wir mit unseren Dienstleistungen, Zulassungen, Registrierungen und Zertifizierungen auch folgende Länder: Weissrussland, Ukraine, Kasachstan und andere GUS-Staaten.