5. Februar 2012

GOST R - Zertifizierung

Pflichtzertifizierung
Beim Export von zertifizierungspflichtigen Erzeugnissen in die Russische Föderation werden von den Zollbehörden GOST R - Zertifikate bzw. TR-Zertifikate verlangt. Sie sind gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für das Inverkehrbringen dieser Waren und damit auch für die Entzollung.

GOST R - Zertifikate und TR-Zertifikate bestätigen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmu ngen, die zur Gewährleistung der Sicherheit des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums der Verbraucher und für den Umweltschutz in Russland erlassen wurden.

Zertifizierte Produkte müssen mit dem GOST R - bzw, TR- Konformitäts­zeichen gekennzeichnet werden.

Kon­for­mi­täts­er­klä­run­gen nach GOST R oder Tech­ni­schen Re­gle­ments

Re­gis­trie­rung ei­ner rus­si­schen Kon­for­mi­täts­er­klä­rung in ei­ner GOST-R-Zer­ti­fi­zie­rungs­stel­le nach ei­nem vor­ge­schrie­be­nen Ver­fah­ren bei gleich­zei­ti­ger Vor­la­ge al­ler Nach­wei­se, Prüf­pro­to­kol­le, tech­ni­schen Un­ter­la­gen etc. für al­le nach­zu­wei­sen­den Pa­ra­me­ter.

Für ei­ne brei­te Pa­let­te von Er­zeug­nis­sen so­wohl des täg­li­chen Be­darfs, wie Le­bens­mit­tel, Kos­me­ti­ka, Tex­ti­li­en, Mö­bel, Ta­pe­ten, Ge­schirr, Wasch­mit­tel u.a. als auch tech­ni­scher Aus­rüs­tung, wie Trans­for­ma­to­ren, Ei­sen­bahn­tech­nik, Leis­tungs­ka­bel, di­ver­se An­trie­be u.a. be­steht ent­spre­chend der Re­gie­rungs­an­wei­sung Nr. 982 die Pflicht, den ge­setz­lich ge­for­der­ten Kon­for­mi­täts­nach­weis über die Re­gis­trie­rung ei­ner Kon­for­mi­täts­er­klä­rung nach rus­si­schem Recht zu füh­ren.

Aus un­se­rer Er­fah­rung er­wies es sich bis­her als pro­ble­ma­tisch, dass die Kon­for­mi­täts­er­klä­rung durch ei­ne rus­si­sche ju­ris­ti­sche Per­son, die die Pro­dukt­haf­tung über­nimmt, ab­ge­ge­ben wer­den muss.

Eben­so sind in den Tech­ni­schen Re­gle­ments je­weils Er­zeug­nis­se auf­ge­führt, für die der Kon­for­mi­täts­nach­weis über ei­ne in ei­ner GOST R-Zer­ti­fi­zie­rungs­stel­le zu re­gis­trie­ren­de Kon­for­mi­täts­er­klä­rung nach rus­si­schem Recht (!) ge­führt wer­den muss. Die GOST R- bzw. TR-Kon­for­mi­täts­er­klä­run­gen sind im Ori­gi­nal bei der Ent­zol­lung den rus­si­schen Zoll­be­hör­den vor­zu­le­gen.
Über die ge­nau­en An­for­de­run­gen, Ver­fahr­en, vor­ge­schrie­be­nen For­mu­la­re etc. er­hal­ten Sie auf An­fra­ge von uns ge­naue­re In­for­ma­tio­nen und An­lei­tun­gen.

Frei­wil­li­ge Zer­ti­fi­zie­rung

Pro­duk­te, an de­ren Si­cher­heit in Russ­land kei­ne ge­setz­li­chen An­for­de­run­gen ge­stellt wer­den, kön­nen ei­ner frei­wil­li­gen Zer­ti­fi­zie­rung un­ter­zo­gen wer­den mit dem Ziel, die Kon­for­mi­tät mit ver­schie­dens­ten Re­gel­wer­ken und nor­ma­tiv-tech­ni­schen Do­ku­men­ten zu be­stä­ti­gen.

Die frei­wil­li­ge Zer­ti­fi­zie­rung kann auf Nor­men (na­tio­na­le, Eu­ro­päi­sche, In­ter­na­tio­na­le Nor­men, Werks­nor­men usw.), zu ver­ein­ba­ren­de nor­ma­tiv-tech­ni­sche Do­ku­men­te oder spe­zi­el­le Pro­dukt­ei­genschaf­ten Be­zug neh­men.

Ei­ne Kenn­zeich­nung mit dem Zei­chen der frei­wil­li­gen GOST R - Zer­ti­fi­zie­rung ist zu­läs­sig.
 

DIN GOST TÜV ist für die Zertifizierung von Erzeugnissen aus folgenden Bereichen akkreditiert:

  • Lebensmittel
  • Kosmetik / Parfümerie
  • Leichtindustrie, Textilien, Spielzeug
  • Roh- und Werkstoffe, Holzerzeugnisse, Möbel und Verpackungen
  • Maschinen- und Anlagenbau
  • Energetische Anlagen und Druckbehälter
  • Erzeugnisse der chemischen Industrie
  • Gerätebau, Elektrotechnik, Elektronik
  • Haushaltsgeräte
  • Medizinprodukte
  • u.a. Erzeugnisse

Für die Zertifizierung von Produkten, die nicht im Akkreditierungsbereich von DIN GOST TÜV enthalten sind, kann die Gesellschaft Zertifizierungsstellen in Russland vermitteln und den Zertifizierungsprozess betreuen.

Konformitätsnachweis für den Markt der Zollunion Russland – Weißrussland – Kasachstan

Seit dem 01.07.2010 besteht eine zwischen Russland, Weißrussland und Kasachstan vereinbarte Zollunion. Entsprechend dieser Zollunion ist zwischen diesen Ländern der freie Warenverkehr möglich. Entsprechend den Regeln der Zollunion besteht die Möglichkeit, für definierte Erzeugnisse durch dafür benannte Stellen dieser Länder Konformitätsnachweise zu erhalten, die in allen drei Ländern gültig sind. Unverändert gelten bei Lieferungen nach Russland, Weißrussland oder Kasachstan die russischen, weißrussischen bzw. kasachischen Konformitätsnachweise im jeweiligen Land. Die DIN GOST TÜV bietet Ihnen neben der unverändert bestehenden Konformitätsbewertung nach russischen Regeln auch die Möglichkeit, das Konformitätszertifikat nach den Regeln und Vorgaben der Zollunion zu erhalten.

Unsere Leistungen in der Übersicht

GOST R / TR - Zertifizierung
Hygiene- nachweise
Betriebs- genehmigung
Registrierung von Medizinprodukten
Brandschutz- zertifizierung
Zertifizierung, Registrierung & Zulassung
weitere Leistungen