Pflichtzertifizierung
Beim Export von zertifizierungspflichtigen Erzeugnissen in die Russische Föderation werden von den Zollbehörden GOST R - Zertifikate bzw. TR-Zertifikate verlangt. Sie sind gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für das Inverkehrbringen dieser Waren und damit auch für die Entzollung.
GOST R - Zertifikate und TR-Zertifikate bestätigen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmu ngen, die zur Gewährleistung der Sicherheit des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums der Verbraucher und für den Umweltschutz in Russland erlassen wurden.
Zertifizierte Produkte müssen mit dem GOST R - bzw, TR- Konformitätszeichen gekennzeichnet werden.
Konformitätserklärungen nach GOST R oder Technischen Reglements
Registrierung einer russischen Konformitätserklärung in einer GOST-R-Zertifizierungsstelle nach einem vorgeschriebenen Verfahren bei gleichzeitiger Vorlage aller Nachweise, Prüfprotokolle, technischen Unterlagen etc. für alle nachzuweisenden Parameter.
Für eine breite Palette von Erzeugnissen sowohl des täglichen Bedarfs, wie Lebensmittel, Kosmetika, Textilien, Möbel, Tapeten, Geschirr, Waschmittel u.a. als auch technischer Ausrüstung, wie Transformatoren, Eisenbahntechnik, Leistungskabel, diverse Antriebe u.a. besteht entsprechend der Regierungsanweisung Nr. 982 die Pflicht, den gesetzlich geforderten Konformitätsnachweis über die Registrierung einer Konformitätserklärung nach russischem Recht zu führen.
Aus unserer Erfahrung erwies es sich bisher als problematisch, dass die Konformitätserklärung durch eine russische juristische Person, die die Produkthaftung übernimmt, abgegeben werden muss.
Ebenso sind in den Technischen Reglements jeweils Erzeugnisse aufgeführt, für die der Konformitätsnachweis über eine in einer GOST R-Zertifizierungsstelle zu registrierende Konformitätserklärung nach russischem Recht (!) geführt werden muss. Die GOST R- bzw. TR-Konformitätserklärungen sind im Original bei der Entzollung den russischen Zollbehörden vorzulegen.
Über die genauen Anforderungen, Verfahren, vorgeschriebenen Formulare etc. erhalten Sie auf Anfrage von uns genauere Informationen und Anleitungen.
Freiwillige Zertifizierung
Produkte, an deren Sicherheit in Russland keine gesetzlichen Anforderungen gestellt werden, können einer freiwilligen Zertifizierung unterzogen werden mit dem Ziel, die Konformität mit verschiedensten Regelwerken und normativ-technischen Dokumenten zu bestätigen.
Die freiwillige Zertifizierung kann auf Normen (nationale, Europäische, Internationale Normen, Werksnormen usw.), zu vereinbarende normativ-technische Dokumente oder spezielle Produkteigenschaften Bezug nehmen.
Eine Kennzeichnung mit dem Zeichen der freiwilligen GOST R - Zertifizierung ist zulässig.
DIN GOST TÜV ist für die Zertifizierung von Erzeugnissen aus folgenden Bereichen akkreditiert:
Für die Zertifizierung von Produkten, die nicht im Akkreditierungsbereich von DIN GOST TÜV enthalten sind, kann die Gesellschaft Zertifizierungsstellen in Russland vermitteln und den Zertifizierungsprozess betreuen.
Konformitätsnachweis für den Markt der Zollunion Russland – Weißrussland – Kasachstan
Seit dem 01.07.2010 besteht eine zwischen Russland, Weißrussland und Kasachstan vereinbarte Zollunion. Entsprechend dieser Zollunion ist zwischen diesen Ländern der freie Warenverkehr möglich. Entsprechend den Regeln der Zollunion besteht die Möglichkeit, für definierte Erzeugnisse durch dafür benannte Stellen dieser Länder Konformitätsnachweise zu erhalten, die in allen drei Ländern gültig sind. Unverändert gelten bei Lieferungen nach Russland, Weißrussland oder Kasachstan die russischen, weißrussischen bzw. kasachischen Konformitätsnachweise im jeweiligen Land. Die DIN GOST TÜV bietet Ihnen neben der unverändert bestehenden Konformitätsbewertung nach russischen Regeln auch die Möglichkeit, das Konformitätszertifikat nach den Regeln und Vorgaben der Zollunion zu erhalten.