Erzeugnisse "im Kontakt mit Menschen" müssen vor der Einfuhr bzw. spätestens vor dem Verkauf in Russland einer hygienischen Bewertung unterzogen werden. Diese Bewertung auf Einhaltung der in Russland geltenden Hygienevorschriften (SanPin) ist Bestandteil des für den russischen Markt erforderlichen Konformitätsnachweises und erfolgt in der Regel auf der Grundlage von Prüfungen, die dafür von ROSSTANDART und/bzw. dem Föderalen Dienst der staatlichen Überwachung im Bereich Verbraucherschutz (ROSPOTREBNADSOR) akkreditiert sind.
Die Vorlage einer „Hygienebescheinigung“ ist seit dem 01.07.2010 nicht mehr zwingend erforderlich. Dies betrifft insbesondere:
Für eine Reihe von Erzeugnissen ist jedoch statt einer Hygienebescheinigung deren Registrierung beim Föderalen Dienst der staatlichen Überwachung im Bereich Verbraucherschutz (ROSPOTREBNADSOR) seit dem 01.07.2010 vorgeschrieben. Dafür sind grundsätzlich Prüfungen von Mustern in speziell dafür benannten russischen Prüfeinrichtungen dieser Behörde erforderlich. Unsere Gesellschaft übernimmt für Sie im Rahmen des Konformitätsnachweises die Beantragung und Durchführung dieser Registrierung.
Zu den zu registrierenden Erzeugnissen gehören:
Wir prüfen für Sie, ob Ihre Erzeugnisse dieser Registrierung unterliegen und informieren Sie über die Anforderungen an diese Registrierung.