5. Februar 2012

Info Center

Be­steht für mein Pro­dukt, das in die Rus­si­sche Fö­de­ra­ti­on ex­por­tiert wer­den soll, die Pflicht, ei­nen Kon­for­mi­täts­nach­weis auf Über­ein­stim­mung mit den in Russ­land gel­ten­den ge­setz­li­chen Si­cher­heits- und an­de­ren nor­ma­tiv-tech­ni­schen An­for­de­run­gen zu füh­ren?

Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen in Russland ist das Vorhandensein eines Nachweises der Konformität (Übereinstimmung) mit diesen Anforderungen. Die russische Normungs­behörde ROSSTANDART hat am 11.02.2010 auf ihrer Internet­seite in Übereinstimmung mit der Regierungs­anweisung Nr. 982 ihre bisherigen Nomenklaturen der zertifizierungs­pflichtigen Erzeugnisse überarbeitet und durch aktuelle Nomenklaturen, die seit dem 15.02.2010 in Kraft sind, ersetzt.
Die Einhaltung der in diesen Nomenklaturen geforderten Mindestanforderungen müssen beim Inverkehr­bringen auf den russischen Markt, z.B. bei der Entzollung, bestätigt sein.
Eine zuverlässige Information für Ihren konkreten Fall erhalten Sie bei unserer Kundenbetreuung.

Wie erfolgt der Konformitätsnachweis bei Export nach Russland?

  1. GOST R-Zer­ti­fi­kat (bis­he­ri­ges Ver­fah­ren) oder
  2. TR-Zer­ti­fi­kat - Pflicht­zer­ti­fi­zie­rung ent­spre­chend den An­for­de­run­gen ei­nes Tech­ni­schen Re­gle­ments nach dem Ge­setz „Über die Tech­ni­sche Re­gu­lie­rung in der RF“
  3. Re­gis­trie­rung ei­ner rus­si­schen GOST R-Kon­for­mi­täts­er­klä­rung in ei­ner GOST-R-Zer­ti­fi­zie­rungs­stel­le nach ei­nem vor­ge­schrie­be­nen Ver­fah­ren bei gleich­zei­ti­ger Vor­la­ge al­ler Nach­wei­se, Prüf­pro­to­kol­le, tech­ni­schen Un­ter­la­gen etc. für al­le nach­zu­wei­sen­den Pa­ra­me­ter
  4. Re­gis­trie­rung ei­ner rus­si­schen TR-Kon­for­mi­täts­er­klä­rung in ei­ner GOST-R-Zer­ti­fi­zie­rungs­stel­le nach ei­nem vor­ge­schrie­be­nen Ver­fah­ren bei gleich­zei­ti­ger Vor­la­ge al­ler Nach­wei­se, Prüf­pro­to­kol­le, tech­ni­schen Un­ter­la­gen etc. für al­le nach­zu­wei­sen­den Pa­ra­me­ter

Wie erfahre ich, ob meine Erzeugnisse einer Konformitätsnachweispflicht unterliegen?

Nä­he­re In­for­ma­tio­nen über den Ab­lauf und die An­for­de­run­gen da­zu er­hal­ten Sie auf An­fra­ge bei un­se­rer Kun­den­be­ra­tung. Des­wei­te­ren prü­fen wir für Sie auch, ob Ih­re Er­zeug­nis­se der GOST R- oder TR-Pflicht­zer­ti­fi­zie­rung un­ter­lie­gen oder ob für Sie die Re­gis­trie­rung ei­ner Kon­for­mi­täts­er­klä­rung - even­tu­ell auch in Ver­bin­dung mit ei­ner frei­wil­li­gen GOST Zer­ti­fi­zie­rung - mög­lich ist.

Wir bie­ten Ih­nen da­her un­se­re Un­ter­stüt­zung an und über­neh­men für Sie als
Ser­vice­leis­tung:

  • Prüfung der Anforderungen an den Konformitätsnachweis für den russischen Markt
  • Vorschlag eines für Sie sinnvollen Verfahrens des Konformitätsnachweises
  • Information über weitere rechtliche Anforderungen für Ihr Erzeugnis
  • Information über russische Regelwerke, Nomenklaturen, Normen etc.

Welche Staaten der ehemaligen Sowjetunion und Osteuropas erkennen die GOST R - Zertifikate an?

Die Staaten der GUS erkennen GOST R - Zertifikate in der Regel formal nicht an. Bei den Vertragsverhandlungen mit Partnern aus diesen Ländern sollten Sie daher diese Frage klären.
Die Ukraine sowie einige andere Länder der ehemaligen UdSSR haben eigene Zertifizierungssysteme. Ansprechpartner zu diesen und anderen Ländern Osteuropas vermittelt Ihnen unsere Gesellschaft.

Welche Bedeutung hat die freiwillige Zertifizierung im System GOST R ?

Für Erzeugnisse, die nicht der Zertifizierungs­pflicht nach GOST R oder einem Technischen Rglement unterliegen, besteht die Möglichkeit, ein freiwilliges GOST R - Zertifikat zu beantragen. Erfahrungsgemäß ist ein nationales GOST R - Konformitätszertifikat eine Unterstützung im behördlichen Zulassungsmanagement sowie beim Verkauf. Entscheidender Marktvorteil ist in diesem Fall, dass die Erzeugnisse mit dem Zeichen der erfolgreichen freiwilligen Zertifizierung gekennzeichnet werden dürfen!
Für die freiwillige Zertifizierung ist zwischen Exporteur und russischem Importeur zu vereinbaren, welche Produkteigenschaften durch die Zertifizierung bestätigt werden sollen. Diese sind durch entsprechende Zeugnisse zu belegen.

Wie ist in eiligen Fallen zu verfahren, z.B. wenn die Ware schon unterwegs ist oder im Zoll steht (ExpressVerfahren)?

In besonders eiligen Fällen gibt es im Interesse unserer Kunden die Möglichkeit, Vorgänge vorrangig zu bearbeiten. Bei Vollständigkeit der Unterlagen kann sich die Bearbeitungszeit auf wenige Tage verkürzen. Dieser Service ist mit einem Bear­beitungs­aufschlag verbunden.

Was kostet die Zertifizierung ?

Die genauen Kosten hängen von der Anzahl der benötigten Zertifikate und vom Aufwand für den Konformitätsnachweis ab. Deshalb können wir diese erst nach Einschatzung des Zertifizierungsumfanges nennen. Dazu ist es notwendig, Einsicht in die Dokumentation zu nehmen.
Entsprechend unser Gebührenordnung setzen sich die Kosten für ein Zertifikat aus einer Grundgebühr und einer Bearbeitungs­gebühr, die sich aus dem benötigten Zeitaufwand ergibt, zusammen.
Bitte setzen Sie sich mit unserer Kundenbetreuung in Verbindung.

Weiterführende Informationen zu praktischen Aspekten des Russland-Geschäftes finden Sie unter:

Unsere Leistungen in der Übersicht

GOST R / TR - Zertifizierung
Hygiene- nachweise
Betriebs- genehmigung
Registrierung von Medizinprodukten
Brandschutz- zertifizierung
Zertifizierung, Registrierung & Zulassung
weitere Leistungen