Besteht für mein Produkt, das in die Russische Föderation exportiert werden soll, die Pflicht, einen Konformitätsnachweis auf Übereinstimmung mit den in Russland geltenden gesetzlichen Sicherheits- und anderen normativ-technischen Anforderungen zu führen?
Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen in Russland ist das Vorhandensein eines Nachweises der Konformität (Übereinstimmung) mit diesen Anforderungen. Die russische Normungsbehörde ROSSTANDART hat am 11.02.2010 auf ihrer Internetseite in Übereinstimmung mit der Regierungsanweisung Nr. 982 ihre bisherigen Nomenklaturen der zertifizierungspflichtigen Erzeugnisse überarbeitet und durch aktuelle Nomenklaturen, die seit dem 15.02.2010 in Kraft sind, ersetzt.
Die Einhaltung der in diesen Nomenklaturen geforderten Mindestanforderungen müssen beim Inverkehrbringen auf den russischen Markt, z.B. bei der Entzollung, bestätigt sein.
Eine zuverlässige Information für Ihren konkreten Fall erhalten Sie bei unserer Kundenbetreuung.
Wie erfolgt der Konformitätsnachweis bei Export nach Russland?
Wie erfahre ich, ob meine Erzeugnisse einer Konformitätsnachweispflicht unterliegen?
Nähere Informationen über den Ablauf und die Anforderungen dazu erhalten Sie auf Anfrage bei unserer Kundenberatung. Desweiteren prüfen wir für Sie auch, ob Ihre Erzeugnisse der GOST R- oder TR-Pflichtzertifizierung unterliegen oder ob für Sie die Registrierung einer Konformitätserklärung - eventuell auch in Verbindung mit einer freiwilligen GOST Zertifizierung - möglich ist.
Wir bieten Ihnen daher unsere Unterstützung an und übernehmen für Sie als
Serviceleistung:
Welche Staaten der ehemaligen Sowjetunion und Osteuropas erkennen die GOST R - Zertifikate an?
Die Staaten der GUS erkennen GOST R - Zertifikate in der Regel formal nicht an. Bei den Vertragsverhandlungen mit Partnern aus diesen Ländern sollten Sie daher diese Frage klären.
Die Ukraine sowie einige andere Länder der ehemaligen UdSSR haben eigene Zertifizierungssysteme. Ansprechpartner zu diesen und anderen Ländern Osteuropas vermittelt Ihnen unsere Gesellschaft.
Welche Bedeutung hat die freiwillige Zertifizierung im System GOST R ?
Für Erzeugnisse, die nicht der Zertifizierungspflicht nach GOST R oder einem Technischen Rglement unterliegen, besteht die Möglichkeit, ein freiwilliges GOST R - Zertifikat zu beantragen. Erfahrungsgemäß ist ein nationales GOST R - Konformitätszertifikat eine Unterstützung im behördlichen Zulassungsmanagement sowie beim Verkauf. Entscheidender Marktvorteil ist in diesem Fall, dass die Erzeugnisse mit dem Zeichen der erfolgreichen freiwilligen Zertifizierung gekennzeichnet werden dürfen!
Für die freiwillige Zertifizierung ist zwischen Exporteur und russischem Importeur zu vereinbaren, welche Produkteigenschaften durch die Zertifizierung bestätigt werden sollen. Diese sind durch entsprechende Zeugnisse zu belegen.
Wie ist in eiligen Fallen zu verfahren, z.B. wenn die Ware schon unterwegs ist oder im Zoll steht (ExpressVerfahren)?
In besonders eiligen Fällen gibt es im Interesse unserer Kunden die Möglichkeit, Vorgänge vorrangig zu bearbeiten. Bei Vollständigkeit der Unterlagen kann sich die Bearbeitungszeit auf wenige Tage verkürzen. Dieser Service ist mit einem Bearbeitungsaufschlag verbunden.
Was kostet die Zertifizierung ?
Die genauen Kosten hängen von der Anzahl der benötigten Zertifikate und vom Aufwand für den Konformitätsnachweis ab. Deshalb können wir diese erst nach Einschatzung des Zertifizierungsumfanges nennen. Dazu ist es notwendig, Einsicht in die Dokumentation zu nehmen.
Entsprechend unser Gebührenordnung setzen sich die Kosten für ein Zertifikat aus einer Grundgebühr und einer Bearbeitungsgebühr, die sich aus dem benötigten Zeitaufwand ergibt, zusammen.
Bitte setzen Sie sich mit unserer Kundenbetreuung in Verbindung.
Weiterführende Informationen zu praktischen Aspekten des Russland-Geschäftes finden Sie unter: